Administrativer Unsinn bei der Modellfliegerei

Ein Vorgeschmack auf das InstAAdministrativer Unsinn bei der Modellfliegerei   Welch absurde Auswüchse ein allfälliges Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU mit sich bringen könnte, zeigt bereits heute ein Beispiel aus der Modellfliegerei.  In der EU-Verordnung 2019/947 wurden Betriebsregeln für unbenannte Luftfahrzeuge erlassen. Darunter sind einige sinnvolle Bestimmungen, z.B. für Drohnen, reguliert. Die Verordnung tangiert jedoch unnötigerweise auch andere Bereiche wie bspw. die Modellfliegerei: Künftig müssen sich Modellflugpiloten in einem EU-Register eintragen.   Die Schweiz plant – unabhängig vom InstA – die Übernahme dieser Verordnung, wobei sich das Parlament erfolgreich gegen die sinnlose Regulierung im traditionellen Modellflug wehrte (Motion KVF, 20.3916). Bisher hat die Schweiz dank Artikel 23 des bilateralen Luftverkehrsabkommens die Möglichkeit, Modellflug-Vorschriften nicht ins Schweizer Recht zu übernehmen. Wird das InstA unterzeichnet, fallt diese Möglichkeit weg und sämtliche Verordnungen müssten ausnahmslos übernommen werden.  Rund 15’000 Schweizerinnen und Schweizer beitreiben verantwortungsvoll den Modellflugsport, wobei Unfälle von grosser Seltenheit sind. In der Schweiz sind bereits bewährte Modellflugvorschriften in Kraft. Würde die Verordnung ohne Ausnahme übernommen, müsste die Schweiz ein EU-kompatibles Register schaffen, um die rein administrativen Vorschriften im Modellflug einzuhalten. Zudem würde praktisch ein verfassungswidriger Vereinszwang ausgelöst, da mit der EU-Verordnung zusätzlich behördliche Bewilligungen für Flüge über 120m Höhe benötigt würden. Solche Bewilligungen können nur über Vereine eingeholt werden.   Das spezifische Beispiel aus der Modellfliegerei zeigt uns bereits heute, welche Mechanismen uns mit dem InstA erwarten werden. Deshalb gilt es, das Rahmenabkommen abzulehnen und die bewährten bilateralen Abkommen zu schützen und erweitern! 

Die EU schickt Schweizer Profi-Piloten in den Zwangsruhestand

Zwischen der Schweiz und der EU existiert ein bilaterales Luftverkehrsabkommen, in dessen Rahmen die Schweiz eine dynamische Rechtsübernahme pflegt.   In der EU-Verordnung 1178/2011 beschränkt die EU das Maximalalter für gewerbliche Pilotinnen und Piloten auf 60 Jahre, sofern sie allein fliegen. Als Mitglied einer Besatzung mit mehreren Piloten ist es ihnen aber weiterhin erlaubt, gewerbliche Flüge durchzuführen, sofern die anderen Besatzungsmitglieder unter 60 Jahre alt sind.   Die Schweiz hat seit 2012 wiederholt hart dafür gekämpft, das Schweizer Maximalalter der Helikopterpilotinnen und -piloten trotz Regulierungen der EU bei 65 Jahren aufrecht zu erhalten und hat mit Erfolg Ausnahmen bei den Alterslimiten verhandelt. Nun steigt aber der Druck seitens EUweshalb das Rentenalter bald auf die EU-Limite reduziert werden könnte. Erfahrene und bestens ausgebildete Helikopterpilotinnen und -piloten müssten demnach in den Zwangsruhestand geschickt werden. Ein regulatorischer Unsinn, der im Helikopter-Land Schweiz nirgends verstanden wird.  Dieses Beispiel aus der Flugbranche zeigt uns exemplarisch aufwelche Mechanismen und Vorgehensweisen bei einer Zustimmung zuRahmenabkommen drohenDie EU würde zusehends massiv Einfluss auf unsere Bestimmungen und Regulierungen nehmen und wir wären gezwungen, ausnahmslos EU-Recht zu übernehmen. Diesbezüglich ist das Rahmenabkommen eine Wundertüte. Denn niemand kann heute antizipieren, wie die EU-Rechtsauslegung in Zukunft aussieht. Mit der Zustimmung zum Rahmenabkommen gäben wir unsere gesetzgeberische Souveränität auf und kauften die Katze im Sack.