Gestaltungswille & Verhandlungsmacht der EU sind zu stark!

Das Rahmenabkommen öffnet Tür und Tor für eine durchdringende Einflussnahme der EU und macht die Schweiz erpressbar. Sobald das Rahmenabkommen unter Dach und Fach istwird die starke Verhandlungsmacht der EU für die Schweiz erst so richtig spürbar werden.   In den Artikeln 21 und 22 des Rahmenabkommens, welche Revision, Inkrafttreten und Kündigung des Rahmenabkommens regeln, kommt die Absicht der EU deutlich zum Ausdruck: Sollte es zu Differenzen kommen, die nicht der Brüsseler Lesart entsprechen, sieht das Rahmenabkommen eine Revisionsklausel vor.  Anhand der Revisionsklausel kann die EU der Schweiz Änderungen unterbreiten. Akzeptiert die Schweiz diese Änderungsvorschläge zur Anpassung des Rahmenabkommens nicht, kann die EU mit der Kündigung und damit mit dem Ausserkrafttreten sämtlicher Abkommen, die sich auf das Rahmenabkommen beziehen, drohen. Mit der Super-Guillotineklausel steigt der Verhandlungsdruck drastisch, denn die Schweiz hätte keine andere Wahl, als die aufgezwungenen Änderungen anzunehmen. Die Schweiz würde also erpressbar.  Die EU könnte dies Revisionsklausel für unterschiedliche Ziele einsetzen. So könnten Änderungen in Bereichen des Rahmenabkommens erzwungen werden, in denen grosse Differenzen zwischen den Parteien bestehen. Die EU hätte die Macht, die Unionsbürgerrichtlinie so auszulegen, dass sie ihren Interessen entspricht. Zudem wäre die EU mit der Revisions- und Super-Guillotineklausel befähigt, das Rahmenabkommen auf zusätzliche Marktbereiche auszuweiten. Dazu gehören unter anderem der Strom- oder Finanzdienstleistungsmarkt. Die supranationale Institution könnte gar die Klauseln zur allgemeinen Ausweitung des Rahmenabkommens über den Binnenmarkt hinaus nutzen und nach ihrem Belieben auf andere Themen (z.B. Steuerregulierungen) erweitern. Der vermeintliche Geltungsperimeter des Rahmenabkommens wäre dann plötzlich viel umfangreicher und würde Sektoren tangieren, die man heute gar nicht mit dem Rahmenabkommen in Verbringung bringt.  Auch wenn der Textentwurf suggeriert, dass sich das Rahmenabkommen «nur» auf Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bezieht, muss sich die Schweizer Bevölkerung bewusst sein, dass das Rahmenabkommen auch Einschränkungen für die souveräne Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz mit sich bringen kann und wirdEs muss davon ausgegangen werden, dass die EU über die Instrumente im Rahmenabkommen dafür sorgen wird, dass sich die Schweiz auch in Bezug auf Handelsabkommen mit Drittstaaten an den Gesetzen des EU-Binnenmarktes orientiert und damit den Freihandel der Schweiz einschränken wird   Die Artikel 21 und 22 im Rahmenabkommens zeigen: Die EU verfügt über das Instrument und den Willen, die Spielregeln der Schweiz-EU Beziehungen allein zu gestalten und diese der Schweiz nötigenfalls aufzuzwingen!