Ein Vorgeschmack auf das InstA: Administrativer Unsinn bei der Modellfliegerei
Welch absurde Auswüchse ein allfälliges Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU mit sich bringen könnte, zeigt bereits heute ein Beispiel aus der Modellfliegerei.
In der EU-Verordnung 2019/947 wurden Betriebsregeln für unbenannte Luftfahrzeuge erlassen. Darunter sind einige sinnvolle Bestimmungen, z.B. für Drohnen, reguliert. Die Verordnung tangiert jedoch unnötigerweise auch andere Bereiche wie bspw. die Modellfliegerei: Künftig müssen sich Modellflugpiloten in einem EU-Register eintragen.
Die Schweiz plant – unabhängig vom InstA – die Übernahme dieser Verordnung, wobei sich das Parlament erfolgreich gegen die sinnlose Regulierung im traditionellen Modellflug wehrte (Motion KVF, 20.3916). Bisher hat die Schweiz dank Artikel 23 des bilateralen Luftverkehrsabkommens die Möglichkeit, Modellflug-Vorschriften nicht ins Schweizer Recht zu übernehmen. Wird das InstA unterzeichnet, fallt diese Möglichkeit weg und sämtliche Verordnungen müssten ausnahmslos übernommen werden.
Rund 15’000 Schweizerinnen und Schweizer beitreiben verantwortungsvoll den Modellflugsport, wobei Unfälle von grosser Seltenheit sind. In der Schweiz sind bereits bewährte Modellflugvorschriften in Kraft. Würde die Verordnung ohne Ausnahme übernommen, müsste die Schweiz ein EU-kompatibles Register schaffen, um die rein administrativen Vorschriften im Modellflug einzuhalten. Zudem würde praktisch ein verfassungswidriger Vereinszwang ausgelöst, da mit der EU-Verordnung zusätzlich behördliche Bewilligungen für Flüge über 120m Höhe benötigt würden. Solche Bewilligungen können nur über Vereine eingeholt werden.
Das spezifische Beispiel aus der Modellfliegerei zeigt uns bereits heute, welche Mechanismen uns mit dem InstA erwarten werden. Deshalb gilt es, das Rahmenabkommen abzulehnen und die bewährten bilateralen Abkommen zu schützen und erweitern!