Die EU schickt Schweizer Profi-Piloten in den Zwangsruhestand
Zwischen der Schweiz und der EU existiert ein bilaterales Luftverkehrsabkommen, in dessen Rahmen die Schweiz eine dynamische Rechtsübernahme pflegt.   In der EU-Verordnung 1178/2011 beschränkt die EU das Maximalalter für gewerbliche Pilotinnen und Piloten auf 60 Jahre, sofern sie allein fliegen. Als Mitglied einer Besatzung mit mehreren Piloten ist es ihnen aber weiterhin erlaubt, gewerbliche Flüge durchzuführen, sofern die anderen Besatzungsmitglieder unter 60 Jahre alt sind.   Die Schweiz hat seit 2012 wiederholt hart dafür gekämpft, das Schweizer Maximalalter der Helikopterpilotinnen und -piloten trotz Regulierungen der EU bei 65 Jahren aufrecht zu erhalten und hat mit Erfolg Ausnahmen bei den Alterslimiten verhandelt. Nun steigt aber der Druck seitens EUweshalb das Rentenalter bald auf die EU-Limite reduziert werden könnte. Erfahrene und bestens ausgebildete Helikopterpilotinnen und -piloten müssten demnach in den Zwangsruhestand geschickt werden. Ein regulatorischer Unsinn, der im Helikopter-Land Schweiz nirgends verstanden wird.  Dieses Beispiel aus der Flugbranche zeigt uns exemplarisch aufwelche Mechanismen und Vorgehensweisen bei einer Zustimmung zuRahmenabkommen drohenDie EU würde zusehends massiv Einfluss auf unsere Bestimmungen und Regulierungen nehmen und wir wären gezwungen, ausnahmslos EU-Recht zu übernehmen. Diesbezüglich ist das Rahmenabkommen eine Wundertüte. Denn niemand kann heute antizipieren, wie die EU-Rechtsauslegung in Zukunft aussieht. Mit der Zustimmung zum Rahmenabkommen gäben wir unsere gesetzgeberische Souveränität auf und kauften die Katze im Sack.