Für eine direkt-demokratische & wettbewerbsfähige Schweiz

JA

zur Kompass-Initiative

Nein

zur EU-Passivmitgliedschaft

Kompass-Initiative
für eine direkt-demokratische und wettbewerbsfähige Schweiz –
keine EU-Passivmitgliedschaft

Die Initiative kurz erklärt

Die Kompass-Initiative sichert die direkte Demokratie in der Schweiz. Diese ist zurzeit unter Druck. Der Bundesrat steht in Verhandlungen mit der EU zu den künftigen Beziehungen Schweiz-EU. Die Verhandlungen laufen darauf hinaus, dass die Schweiz automatisch EU-Recht übernehmen und den Europäischen Gerichtshof der EU als rechtliche Instanz akzeptieren muss. Das kommt einer passiven Mitgliedschaft in der EU gleich und unsere direktdemokratischen Mitbestimmungsrechte würden untergraben. Die Kompass-Initiative will das verhindern, indem sie die dynamische Rechtsübernahme verunmöglicht und das obligatorische Referendum bei völkerrechtlichen Verträgen einführt. Weitreichende Staatsverträge, bei denen die Schweiz Teile ihrer Souveränität bei der Festlegung der geltenden Gesetze an Dritte abtritt, sollen von Volk und Ständen beurteilt werden.

Die Schweiz ist erfolgreich, weil sie direkt-demokratisch, unabhängig und weltoffen ist. Das müssen wir bewahren. Wir müssen weiterhin mit jedem Land Verträge auf Augenhöhe abschliessen können, um unsere Standortvorteile zu erhalten. Nur so bleibt die Schweiz wettbewerbsfähig, erfolgreich und frei.

Der Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 101 Absatz 1 zweiter und dritter Satz

1 […] Er [der Bund] verfolgt eine eigenständige Aussenwirtschaftspolitik, die den Bedürfnissen der Schweiz als international vernetztem Wirtschaftsstandort Rechnung trägt. Er wahrt dabei die demokratischen Rechte des Volkes und die Eigenständigkeit der Kantone.

Art. 140 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. bbis

Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

bbis. völkerrechtliche Verträge, die eine Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen;

Art. 164 Abs. 3

Die Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen muss in einem Bundesgesetz oder einem völkerrechtlichen Vertrag, der dem obligatorischen Referendum untersteht, ausdrücklich vorgesehen und auf einen eng begrenzten Sachbereich beschränkt sein.

Art. 197 Ziff. 17[1]

  1. Übergangsbestimmung zu den Art. 140 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. bbis und 164 Abs. 3 (Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen)

Im Zeitpunkt der Annahme der Artikel 101 Absatz 1 zweiter und dritter Satz, 140 Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstabe bbis und 164 Absatz 3 in Kraft stehende Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, welche die Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen, bleiben von den Grundsätzen für eine solche Übernahme ausgenommen. Ein institutionelles Rahmenübereinkommen oder vergleichbare Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union werden von dieser Bestandesgarantie nur erfasst, sofern es im Wege des obligatorischen Referendums von Volk und Ständen angenommen wurde.

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SR 101

2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Unsere Argumente

Die Schweiz verfügt über ein einzigartiges politisches System, das sich durch direktdemokratische Entscheide und hohe Stabilität auszeichnet. Dieses System hat wesentlich zu unserem grossen gesellschaftlichen Konsens und zum heutigen Wohlstand beigetragen. Die im Rahmenvertrag vorgesehene automatische Rechtsübernahme und die Unterstellung unter die EU-Gerichtsbarkeit stellen unsere Selbstbestimmung nun in höchstem Mass in Frage. Dagegen wehren wir uns. Die Initiative vertraut auf das Volk und stärkt die Demokratie. Weitreichende Staatsverträge, bei denen die Schweiz Teile ihrer Souveränität bei der Festlegung der geltenden Gesetze an Dritte abtritt, sollen von Volk und Ständen beurteilt werden. Nur wer Angst vor der Demokratie hat, hat Angst vor Volksentscheiden.

Die EU will von der Schweiz, dass sie sämtliche binnenmarktrelevante Rechtserlasse der EU übernimmt, heute und in Zukunft. Wenn wir uns dagegen wehren mit z.B. einem Referendum, werden wir mittels Ausgleichszahlungen und politischem Druck faktisch zur Übernahme gezwungen. Das wollen wir mit unserer Initiative verhindern. Das Volk soll entscheiden können, bevor Ausgleichsmassnahmen drohen. Die Übernahme wichtiger rechtssetzender Bestimmungen soll deshalb zuerst dem Volk vorgelegt werden. Denn wer unter Androhung von Strafmassnahmen einen Entscheid fällen muss, kann keinen freien Entscheid fällen.

Der Erfolg der Schweiz basiert auf unserer Souveränität und Weltoffenheit. Wir haben uns einen höheren Wohlstand als in der EU hart erarbeitet. In jüngerer Zeit setzt die EU die Schweiz aber immer mehr unter Druck. Die EU will, dass sich die Schweiz zu einer Rechtsübernahme verpflichtet. Wir wollen aber nicht, dass die EU unsere Gesetze macht. Wir wollen nicht für die Fehler der EU zahlen. Deshalb dürfen wir nicht EU Mitglied werden und auch nicht EU-Passivmitglied. Das garantieren wir, indem wir in der Verfassung festschreiben, dass die Schweiz bei völkerrechtlichen Verträgen dieser Tragweite immer mit dem obligatorischen Referendum abstimmt.

Das Schweizer Politsystem (direkte Demokratie, Föderalismus, Subsidiaritätsprinzip, Konkordanz) passt nicht zur hierarchisch organisierten EU. Auch unsere freiheitliche und dezentrale Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung steht in krassem Gegensatz zur EU. Dasselbe gilt für die Gesetzgebungskompetenzen der Schweiz im Vergleich zu den zentralistischen Instanzen der EU. Deshalb ist es wichtig, dass wir in unserer Verfassung festschreiben, dass das Volk in der Schweiz über Verträge mit der EU bestimmen kann und diese nicht nur von Bundesrat am Volk vorbeiverhandelt werden.

Die nachhaltige Stärkung des Wirtschaftsstandorts kann nur gelingen, wenn die Schweiz auch in Zukunft eine eigenständige Wirtschaftspolitik verfolgt und die demokratische Kontrolle über eine eigenständige Wirtschaftsregulierung gewahrt bleibt. Die freie Wahl der Handelspartner soll sichergestellt und eine drohende Monopolbeziehung zur EU verhindert werden.

Die Schweizer Unternehmen haben heute schon einen ausreichenden Zugang zum EU-Markt. Einen bevorzugten Zugang, wie im Rahmenabkommen vorgesehen, ist unnötig und bringt uns nur einen kleinen, zusätzlichen Vorteil. Der Preis, mit weniger Souveränität und dem Abbau der direkten Demokratie, ist dafür aber viel zu hoch.

In den letzten 20 Jahren sind die Exporte nach China, Asien und in die USA stark gestiegen, während sie in den EU-Raum abgenommen haben. Ein restriktives Rahmenabkommen mit der EU würde unsere Wettbewerbsfähigkeit zu Asien, China und USA massiv verschlechtern.

Die Standortqualitäten der Schweiz sind nicht mit der EU vergleichbar. Bei alle wichtigen Wirtschaftsindikatoren, wie Durchschnittseinkommen, Lohnniveau, Kaufkraft, Staatsschulden, Inflation, Devisenkurs liegt die Schweiz weit vor der EU. Eine Angleichung an EU-Mittelmass müssen wir verhindern.

Die EU verfügt über 4mal mehr Gesetze als die Schweiz. Jeden Arbeitstag erlässt sie einen neuen Rechtsakt und erlässt non-stop immer neue, strenge Vorschriften. Es ist klar, dass diese Regulierungswut horrende Kosten für die Unternehmen nach sich zieht und sie damit weniger konkurrenzfähig macht.

 

Unsere Komitees

Wir unterstützen die Kompass-Initiative mit dem Ziel unsere direkte Demokratie und den Wirtschaftsstandort Schweiz zu sichern. 

Ausserdem setzen wir darauf, dass wir eine breite Bevölkerungsschicht für unser Anliegen begeistern und so in jeder Gemeinde ein Komitee aufbauen und Unterschriften sammeln können.  

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Kommt bald