
Gegen den EU-Rahmenvertrag
Kompass-Initiative
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Seit Dezember 2023 verhandelt der Bundesrat mit der EU über ein neues Rahmenabkommen. In einem «common understanding» wurden die jeweiligen Verhandlungspositionen festgehalten. Es ist unschwer zu erkennen, dass es sich um einen Rahmenvertrag 2.0 handelt; denn die Knackpunkte – dynamische Rechtsübernahme und Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofes EuGH – bleiben bestehen. Als Unternehmerinnen und Unternehmer haben wir uns vor gut 4 Jahren erfolgreich gegen den Rahmenvertrag gewehrt. Heute sind unsere Standortvorteile und Wettbewerbsfähigkeit erneut in Gefahr und es gilt, diesen für die Schweiz schlechten Vertrag zu verhindern.
So beurteilen wir die Lage
Grundsätzlich verstehen wir die Position der EU. Zur Sicherung der binnenmarktwirtschaftlichen Kohärenz der EU müssen alle Nationalstaaten, ausnahmslos, gleich gemessen werden. Dabei ist die dynamische Rechtsübernahme für das Binnenmarktprojekt essenziell und für die Integration aller EU-Staaten überlebenswichtig. Der Binnenmarkt muss ein in sich abgeschlossener Bereich mit einheitlichen Regeln sein. Bei präferenziellem Marktzugang müssen diese Regeln auch für die Schweiz gelten. Diese Haltung der EU ist unbestritten und nachvollziehbar.
Das Problem besteht nun darin, dass die Schweiz von Grund auf politisch und strukturell nicht mit der EU kompatibel ist.
Das Schweizer Politsystem, namentlich unsere direkte Demokratie, Föderalismus, Subsidiaritätsprinzip und Konkordanz) passen nicht zur hierarchischen Struktur der EU
Die freiheitliche und dezentrale Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Schweiz steht im krassen Gegensatz zu den monopolistischen EU-Instanzen
Die Gesetzgebungskompetenzen der Schweiz sind völlig anders
Die Standortqualitäten der Schweiz sind nicht mit der EU vergleichbar
Der Rahmenvertrag mit all seinen Klauseln und in seiner Juristensprache ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger eine Art Blackbox. Auch für mich. Was ich jedoch verstanden habe: in der jetzigen Form kann die EU jederzeit über die Kündigungsklausel damit drohen, sämtliche bestehenden und zukünftigen bilaterale Abkommen mit der Schweiz kündigen.

Journalist und Unternehmer
Unsere Zielsetzung
Kompass / Europa verfolgt als Zielsetzung die Sicherung einer weltoffenen und aktiven Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz. Wir lehnen ein Rahmenabkommen mit der EU aus den genannten Gründen ab und fordern stattdessen eine respektvolle Beziehung auf Augenhöhe. Dafür setzen wir uns mit Kompass / Europa aktiv ein. Mit unserer Volksinitiative wollen wir sicherstellen, dass die Schweiz nicht heute und nicht in Zukunft einen für sie nachteiligen Vertrag mit der EU abschliesst.
Das Rahmenabkommen ist ein kurzfristiger Gewinn für unsere Wirtschaft, aber ein langfristiger Verlust für unser politisches System. Ich möchte meinen Kindern auch in zwanzig Jahren noch in die Augen schauen können. Deshalb unterstütze ich Allianz Kompass / Europa.

Schriftsteller
Unsere Zielsetzung
Kompass / Europa verfolgt als Zielsetzung die Sicherung einer weltoffenen und aktiven Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz. Wir lehnen ein Rahmenabkommen mit der EU aus den genannten Gründen ab und fordern stattdessen eine respektvolle Beziehung auf Augenhöhe. Dafür setzen wir uns mit Kompass / Europa aktiv ein. Mit unserer Volksinitiative wollen wir sicherstellen, dass die Schweiz nicht heute und nicht in Zukunft einen für sie nachteiligen Vertrag mit der EU abschliesst.
Darum ist es ein schlechter Vertrag
Das steht im Vertrag...
...und bedeutet im Klartext
Die Schweiz muss sämtliche binnenmarktrelevante Rechtserlasse der EU übernehmen, heute und in Zukunft. Dies gilt für alle, also auch die bisherigen bilateralen Abkommen.
Wenn wir uns dagegen wehren mit z.B. einem Referendum, werden wir mittels Ausgleichszahlungen und politischem Druck faktisch zur Übernahme gezwungen. Längerfristig werden wir uns der dynamischen Rechtsübernahme immer stärker beugen.
Bei Streitigkeiten ist der EuGH das letztinstanzliche Gericht. Es urteilt abschliessend und für die Schweiz bindend.
Das Schiedsgericht ist eine Farce und hat keinerlei fairen Streitbeilegungsmechanismus. Die Schweiz wird abschliessend stets vom EuGH letztinstanzlich Urteile entgegennehmen müssen, ohne Möglichkeit eines fairen, international anerkannten Verfahrens.
Die Rechtsauslegungskompetenz des EuGH steht im Grundsatz bei allen binnenmarktrelevanten Streitigkeiten über derjenigen der Schweizer Gerichte, und zwar für alle bisherigen, heutigen und zukünftigen Abkommen
Wenn das Streitbeilegungsverfahren nach Prüfung durch den EuGH zum Schluss kommt, dass die Schweiz einen Rechtserlass übernehmen muss, so muss die Schweiz (trotz Referendumszugeständnis) diesen Rechtserlass trotzdem übernehmen. Ansonsten drohen Ausgleichsmassnahmen. Diese setzt die EU fest. Das gilt auch für bisherige Abkommen.
Die EU fordert von der Schweiz die Übernahme eines «level playing field» sowie eines «uniformen Vorgehens» in allen binnenmarktrelevanten Dossiers.
Die Schweiz muss sich im Grundsatz in einem uniformen Vorgehen jederzeit dem sog. “level playing field” der EU beugen. Damit gehen unsere Standortvorteile verloren und wir nivellieren unsere Volkswirtschaft auf EU-Mittelmass.
Die EU verlangt von uns, dass die getroffenen institutionellen Regeln (dynamische Rechtsübernahme, EuGH-Zuständigkeit etc.) für alle bisherigen, heutigen und zukünftigen bilateralen Abkommen Gültigkeit haben.
Die EU will nicht nur ein allfälliges zukünftiges Abkommen mit ihren institutionellen Regeln kontrollieren, sondern auch sämtliche bisherigen bilateralen Verträge (also Bila I und II). Die EU geht von einem «gesamtheitlichen» Paket (rückwirkend und zukunftswirkend) aus.
Die EU kann bei Streit jederzeit Kompensationsmassnahmen gegen die Schweiz als Sanktionen erheben, sowohl im streitbaren Abkommen wie auch in jedem anderen Abkommen.
Der Paketansatz wird ad absurdum geführt. Die EU kann Sanktionen in jedem separaten Abkommen verfügen, ohne dass sich die Schweiz wehren kann. So könnte ein EU-Land z.B. bei Uneinigkeiten in einem Abkommen (z.B. Agrarhandel) Ausgleichsmassnahmen in einem anderen Abkommen (z.B. Medizinalgerätekonformitätsvorschriften) verhängen
Die Schweiz soll im Rechtssetzungsprozess der EU in einem frühen Stadium bei EURegulierungsvorhaben einwirken können. Wo, wann und wie bleibt offen.
Der Schweiz wird mündlich stets versprochen, am sog. «decision shaping» Prozess Einfluss nehmen zu können, jedoch ist bisher nichts Konkretes schriftlich festgehalten. Somit haben wir faktisch keinen Einfluss auch die EURegulierungsabsichten und deren konkreten Umsetzungsaktivitäten. Die Schweiz wird EU-Regulierungen ohne faktische Mitsprache übernehmen müssen.
Darum ist es ein schlechter Vertrag
Das steht im Vertrag...
Die Schweiz muss sämtliche binnenmarktrelevante Rechtserlasse der EU übernehmen, heute und in Zukunft. Dies gilt für alle, also auch die bisherigen bilateralen Abkommen.
...und bedeutet im Klartext
Wenn wir uns dagegen wehren mit z.B. einem Referendum, werden wir mittels Ausgleichszahlungen und politischem Druck faktisch zur Übernahme gezwungen. Längerfristig werden wir uns der dynamischen Rechtsübernahme immer stärker beugen.
Das steht im Vertrag...
Bei Streitigkeiten ist der EuGH das letztinstanzliche Gericht. Es urteilt abschliessend und für die Schweiz bindend.
...und bedeutet im Klartext
Das Schiedsgericht ist eine Farce und hat keinerlei fairen Streitbeilegungsmechanismus. Die Schweiz wird abschliessend stets vom EuGH letztinstanzlich Urteile entgegennehmen müssen, ohne Möglichkeit eines fairen, international anerkannten Verfahrens.
Das steht im Vertrag...
Die Rechtsauslegungskompetenz des EuGH steht im Grundsatz bei allen binnenmarktrelevanten Streitigkeiten über derjenigen der Schweizer Gerichte, und zwar für alle bisherigen, heutigen und zukünftigen Abkommen
...und bedeutet im Klartext
Wenn das Streitbeilegungsverfahren nach Prüfung durch den EuGH zum Schluss kommt, dass die Schweiz einen Rechtserlass übernehmen muss, so muss die Schweiz (trotz Referendumszugeständnis) diesen Rechtserlass trotzdem übernehmen. Ansonsten drohen Ausgleichsmassnahmen. Diese setzt die EU fest. Das gilt auch für bisherige Abkommen.
Das steht im Vertrag...
Die EU fordert von der Schweiz die Übernahme eines «level playing field» sowie eines «uniformen Vorgehens» in allen binnenmarktrelevanten Dossiers.
...und bedeutet im Klartext
Die Schweiz muss sich im Grundsatz in einem uniformen Vorgehen jederzeit dem sog. “level playing field” der EU beugen. Damit gehen unsere Standortvorteile verloren und wir nivellieren unsere Volkswirtschaft auf EU-Mittelmass.
Das steht im Vertrag...
Die EU verlangt von uns, dass die getroffenen institutionellen Regeln (dynamische Rechtsübernahme, EuGH-Zuständigkeit etc.) für alle bisherigen, heutigen und zukünftigen bilateralen Abkommen Gültigkeit haben.
...und bedeutet im Klartext
Die EU will nicht nur ein allfälliges zukünftiges Abkommen mit ihren institutionellen Regeln kontrollieren, sondern auch sämtliche bisherigen bilateralen Verträge (also Bila I und II). Die EU geht von einem «gesamtheitlichen» Paket (rückwirkend und zukunftswirkend) aus.
Das steht im Vertrag...
Die EU kann bei Streit jederzeit Kompensationsmassnahmen gegen die Schweiz als Sanktionen erheben, sowohl im streitbaren Abkommen wie auch in jedem anderen Abkommen.
...und bedeutet im Klartext
Der Paketansatz wird ad absurdum geführt. Die EU kann Sanktionen in jedem separaten Abkommen verfügen, ohne dass sich die Schweiz wehren kann. So könnte ein EU-Land z.B. bei Uneinigkeiten in einem Abkommen (z.B. Agrarhandel) Ausgleichsmassnahmen in einem anderen Abkommen (z.B. Medizinalgerätekonformitätsvorschriften) verhängen
Das steht im Vertrag...
Die Schweiz soll im Rechtssetzungsprozess der EU in einem frühen Stadium bei EURegulierungsvorhaben einwirken können. Wo, wann und wie bleibt offen.
...und bedeutet im Klartext
Der Schweiz wird mündlich stets versprochen, am sog. «decision shaping» Prozess Einfluss nehmen zu können, jedoch ist bisher nichts Konkretes schriftlich festgehalten. Somit haben wir faktisch keinen Einfluss auch die EURegulierungsabsichten und deren konkreten Umsetzungsaktivitäten. Die Schweiz wird EU-Regulierungen ohne faktische Mitsprache übernehmen müssen.